Montagehaftung

Die Haftungsfrage bei der Aufstellung von Schildern ist recht einfach zu beantworten.
Grundsätzlich hat derjenige für eine Leistung zu haf- ten, der sie erbracht hat.

Schwierig wird es nur dann, wenn unterschiedliche Firmen an der Planung, Herstellung und Montage beteiligt waren. Fällt in solch einem Fall ein Schild bei einem Windstoß um und beschädigt beispielsweise ein geparktes Fahrzeug, dann muss erst einmal die Haftungsfrage ge- klärt werden. Ist das Schild aufgrund einer falschen Statik oder mangelhaften Fundaments umgefallen? Oder hat es an der Konstruktion des Schildes gelegen?
Nicht selten muss vor Gericht durch einen Gutachter geklärt werden, wem eine schuldhafte Ausführung der Arbeiten zur Last gelegt werden kann. Tipp: Lassen Sie alle Arbeiten aus einer Hand fertigen.
Wählen Sie 1 Generalunternehmer aus, der für Herstellung der Werbeanlage, Statik, Bauanträge, Fundament und die Montage verantwortlich ist. Einerseits kann dann für die schnelle und passgenaue Umsetzung gerantiert werden und anderseits ist auch eine eventuelle Haftungsfrage schnell geklärt.

Nur in Ausnahmefällen können wir die Herstellung eines Fundaments und die Montage durch den Auftraggeber empfehlen. Wenn Sie nicht zufällig „vom Fach“ sind, passieren schnell kleine Fehler, die eine große Wirkung haben. Im schlimmsten Fall kommt es zu Sach- oder Perso- nenschäden. Und ob Sie in solch einem Fall durch eine Versicherung abgesichert sind, ist mehr als fraglich. Unser Rat ist daher, die komplette Ausführung aller Arbeiten an einen Generalunternehmer zu vergeben.